Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung
Der demografische Wandel und die zunehmende Digitalisierung in allen Wirtschaftszweigen und Lebensbereiche erzeugen bis zum Jahr 2030 einen hohen Fachkräftebedarf. Die Beschäftigung behinderter Menschen kann einen großen Beitrag zur Schließung dieser Fachkräftelücke leisten. Der Gesetzgeber hat im Rahmen seiner Gesetzgebung ein umfangreiches Rahmenwerk geschaffen, das die Einstellung und Beschäftigung behinderter Menschen fördern soll.
Die folgende Linkliste vereinigt Verweise zu Webseiten und Informationsmaterialien rund um die berufliche Teilhabe, Beschäftigungsförderung und Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen. Sie richtet sich primär an Arbeitgeber, Personalverantwortliche und Beratungsfachkräfte der beruflichen Teilhabe und Weiterbildung. Sie verweist überwiegend auf praxisrelevante Informationen, erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der vermittelten Angaben.
Arbeitsassistenz
Arbeitsgestaltung
Arbeitsplatzausstattung
Außergewöhnliche Belastungen bei Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung
Ausgleichsabgabe
Behinderungsgerechte Beschäftigung
Beschäftigungsförderung
Beschäftigungssicherungszuschuss
Bewerbungsverfahren
Eingliederungszuschuss
Einstiegsqualifizierung (EQ)
Hilfsmittel
Integrations-/Inklusionsämter
Kündigung
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Personelle Unterstützung
Persönliches Budget
Praktikum
Probebeschäftigung/Förderung für Probebeschäftigung
Qualifizierung und Weiterbildung
Rechte und Pflichten
Sehbehinderung/Blindheit: Definition und Häufigkeit
Stellenausschreibung (Benachteiligungsverbot)
Technische Hilfsmittel für blinde und sehbehinderte Menschen
Unterstützte Beschäftigung
Urlaubsregelung für Schwerbehinderte
Arbeitsassistenz
Arbeitsassistenz ist eine bei der Arbeitsausführung, über gelegentliche Handreichungen hinausgehende, zeitlich wie tätigkeitsbezogen regelmäßig wiederkehrende Unterstützung von schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Menschen. Anspruch auf Arbeitsassistenz haben schwerbehinderte oder gleichgestellte Personen, die mit ihrer beruflichen Tätigkeit ihren Lebensunterhalt bestreiten oder zumindest nennenswert dazu beitragen.
- Arbeitsassistenz
- E-Learning BFW Würzburg
- Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) hat Richtlinien zur Gewährung von Arbeitsassistenz erarbeitet: Arbeitsassistenz – ein wichtiger Baustein zur Teilhabe am Arbeitsleben (PDF)
- Das für Sie zuständige Integrationsamt können Sie über folgende Seite der BIH finden: Kontakt zu den Integrations- und Inklusionsämtern
Arbeitsgestaltung
Sollten die ergonomischen Standards an einem Arbeitsplatz für einen Menschen mit Behinderung nicht ausreichen, dann gilt es Barrierefreiheit herzustellen.
- Die Plattform REHADAT informiert in ihrem Portal „talentplus“ über das Thema Behinderungsgerechte Arbeitsgestaltung
- Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Berufsbildungswerke bietet Informationen: Behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung
Arbeitsplatzausstattung
Die Finanzierung von behinderungsbedingten technischen Hilfsmitteln wie eine Braille-Zeile, spezielle PC-Ausstattung oder Büromöbel können sowohl durch den Arbeitgeber als auch den Beschäftigten beantragt werden. Hierzu zählt auch der barrierefreie Zugang zur Arbeitsumgebung.
- Die Plattform REHADAT informiert in ihrem Portal „talentplus“ zum Thema Arbeitsplatzausstattung
- Die Aktion Mensch bietet folgende Informationen: Barrierefreie Arbeitsplätz – so geht es
- Informationen des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe: Behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeitsplätzen und Ausbildungsplätzen
- Informationen der Plattform „einfach teilhaben“: Ausstattung des Arbeitsplatzes
Außergewöhnliche Belastungen bei Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung
Es handelt sich hierbei um Leistungen an Arbeitgeber. Sie können beantragt werden, wenn andere Fördermöglichkeiten ausgeschöpft und überdurchschnittliche Aufwendungen anfallen.
- Das Wiki „Durchblick“ bietet folgende Informationen: Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen
- Informationen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen e.V.: Außergewöhnliche Belastungen
Ausgleichsabgabe
Die Ausgleichsabgabe muss grundsätzlich von Unternehmen mit einer bestimmten Betriebsgröße bezahlt werden, wenn nicht 5% ihrer Beschäftigten Menschen mit einer Schwerbehinderung oder diesen Gleichgestellte sind. Im „Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes“, das zum 1. Jan. 2024 in Kraft tritt, gibt es einige Neuregelungen.
- Die Plattform REHADAT informiert in ihrem Portal „talentplus“ zur Ausgleichsabgabe und ebenso in ihrem Portal „Ausgleichsabgabe“.
- Informationen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen e.V.: Ausgleichsabgabe
- Im Info-Brief “Inklusiver Arbeitsmarkt” (1/2023) des Projekts agnes@work wird die Ausgleichsabgabe erklärt.
- Interview zu den Neuerungen der Ausgleichsabgebe im ZB Digitalmagazin: ZB Behinderung & Beruf 2/2023
Behinderungsgerechte Beschäftigung
Schwerbehinderte und gleichgestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf eine ihren Fähigkeiten entsprechende Tätigkeit. Arbeitgeber sind verpflichtet, bestehende Einsatzmöglichkeiten bei gegebenen Fähigkeiten zu prüfen.
- Broschüre Schwerbehinderte Menschen im Betrieb der Bundesagentur für Arbeit
- Informationen im Portal „talentplus“ der Plattform REHADAT : Behinderungsgerechte Beschäftigung
Beschäftigungsförderung
Die Bundesagentur für Arbeit hält verschiedene Angebote bereit, um die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung zu fördern, so z. B. eine Arbeitsplatzausstattung, Lohnkostenzuschüsse, etc.
- Informationen der Bundesagentur für Arbeit: Förderung von Menschen mit Behinderungen
- Pressemitteilung vom 21.12.2022 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS): Bessere Chancen für Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt
- Das BMAS erklärt des Weiteren hier die Leistungen der Arbeitsförderung und die Förderung der Erwerbstätigkeit
- Der Förderfinder des Portals REHADAT „talentplus“ hilft dabei, die passenden Fördermöglichkeiten zu finden: Förderfinder
Beschäftigungssicherungszuschuss
Bei dauerhaft verminderter Leistungsfähigkeit von schwerbehinderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kann ein Beschäftigungssicherungszuschuss als laufende finanzielle Unterstützung beantragt werden.
- Informationen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen e.V.: Beschäftigungssicherungszuschuss
- Die Plattform REHADAT informiert in ihrem Portal „talentplus“ hier: Förderung Beschäftigungssicherungszuschuss
- Informationen des Inklusionsamts des Freistaates Bayern: Beschäftigungssicherungszuschuss (§ 27 SchwbAV)
Bewerbungsverfahren
Das Vorliegen einer Schwerbehinderung ist aus rechtlichen Gründen im Bewerbungsprozess auf freie Arbeitsstellen bedeutsam. Bewerbender und Arbeitgeber sollten hierüber gleichermaßen informiert sein, damit Chancen genutzt und Diskriminierung vermieden wird.
- Informationen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen e.V.: Bewerbung
- Die Plattform REHADAT informiert in ihrem Portal „talentplus“ zum Thema Bewerbungsverfahren und zum Thema Fragerecht des Arbeitgebers.
Eingliederungszuschuss
Bei (schwer-)behinderten oder gleichgestellten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern können bei der Aufnahme der Arbeitstätigkeit vorübergehende – in der Regel bis zu 24 Monate – Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gezahlt werden.
- Informationen im Wiki „Durchblick“: Eingliederungszuschuss
- Informationen der Bundesagentur für Arbeit zur Beantragung: Eingliederungszuschuss beantragen
- Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: Eingliederungszuschuss
Einstiegsqualifizierung (EQ)
EQ ist ein sozialversicherungspflichtiges Langzeitpraktikum. Es soll Jugendliche auf eine betriebliche Ausbildung vorbereiten. Dieses kann auch für Jugendliche mit Behinderung eingesetzt werden.
- Die Plattform REHADAT informiert in ihrem Portal „talentplus“: Einstiegsqualifizierung
- Informationen der Bundesagentur für Arbeit: Einstiegsqualifizierung
Hilfsmittel
Klassische Hilfsmittel sind einerseits der Langstock, der Blindenführhund, Brailleschrift, Großdruck sowie Lupen und Monokulare. Anderseits gibt es viele technische Hilfsmittel, z. B. Bildschirmlesegerät und Screenreader. Weitere Informationen hierzu gibt es unter dem Stichwort „Technische Hilfsmittel“.
Integrations-/ Inklusionsämter
Die Integrationsämter haben wesentliche Aufgaben bei der Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben. Sie dienen unter anderem als Beratende (z.B. zu beruflicher Inklusion, Ergonomie, Förderungen etc.) bieten Seminare an und unterstützen bei rechtlichen Fragen (z.B. besonderer Kündigungsschutz). Dabei sind sie gleichermaßen für Beschäftigte mit Behinderung wie auch für Arbeitgeber tätig.
- Informationen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen e.V.: Aufgaben und Leistungen
- Die Plattform REHADAT informiert in ihrem Portal „talentplus“: Integrationsamt
Kündigung
Schwerbehinderte und gleichgestellte Beschäftigte unterliegen einem besonderen Kündigungsschutz. Sollte eine Kündigung ausgesprochen werden, müssen neben dem Betriebsrat auch die Inklusionsämter zustimmen.
- Die Plattform REHADAT informiert in ihrem Portal „talentplus“: Kündigung
- Der Verband der Kriegsbeschädigten, Kriegshinterbliebenen und Sozialrentner Deutschlands e. V. (VdK) bietet Fragen und Antworten zum Thema Kündigungsschutz für Menschen mit Behinderung
- Informationen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen e.V.: Kündigungsschutz für schwerbehinderte Beschäftigte
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Wenn bei einer Aus- oder Weiterbildung von behinderten Menschen besondere Maßnahmen oder spezielle Reha-Einrichtung erforderlich sind, können sogenannte Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gewährt werden, beispielsweise eine Umschulung in einem Berufsförderungswerk.
- Die Plattform REHADAT bietet in ihrem „Lexikon“ Informationen zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und in ihrem Portal „Bildung“ Informationen zur Antragstellung dieser Leistungen.
- Hier sind die passenden Inhalte der Bundesagentur für Arbeit zu finden: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Einen Praxisleitfaden zu Informationen zu Leistungsansprüchen, Beantragungsverfahren und anderen Themen bietet der DVBS in seiner Handreichung “Antrag auf …”.
Personelle Unterstützung
Schwerbehinderte Beschäftigte benötigen zum Teil dauerhafte Unterstützung wie Handreichungen, Anleitung, etc., die durch andere Mitarbeiter geleistet wird. Hierfür können Unternehmen Zuschüsse erhalten.
- Die Plattform REHADAT informiert in ihrem Portal „talentplus“ hier: Personelle Unterstützung
- Das REHADAT „Lexikon“ bietet diese Informationen zu Personeller Unterstützung
- Das Portal „INKLUSION gelingt!“ bietet folgende Informationen zum Thema Behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung und personelle Unterstützung
- Die Bundesagentur für Arbeit bietet hier Informationen an: Menschen mit Behinderungen: Hilfe und Unterstützung
- Ein kleiner Ratgeber des DBSV für den Umgang mit blinden Menschen: “Nicht so, sondern so!”
Persönliches Budget
Um Menschen mit Behinderungen bei Leistungen zur Teilhabe mehr Wahlfreiheit und Selbstbestimmung zu ermöglichen, gibt es das Persönliche Budget. Statt festgelegter Sach- und Dienstleistungen erhalten Menschen mit Behinderungen Geld und können selbst entscheiden, wer, wann, wie und wo welche Leistung für sie erbringt.
- Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert hier zum Thema Persönliches Budget sowie in ihrer Broschüre “Das Persönliche Budget”.
- Weitere Informationen finden sich auf der Website des Landschaftsverbandes Rheinland: Das Persönliche Budget
- Das Portal familienratgeber.de bietet folgende Informationen: Persönliches Budget für Menschen mit Behinderung
Praktikum
Praktika sind häufig der Weg zu einer Ausbildungs- oder Arbeitsstelle. Bei Praktika von schwerbehinderten Menschen können Unternehmen unterschiedliche Beratungs- und Fördermöglichkeiten wahrnehmen.
- Informationen im Portal “talentplus“ der Plattform REHADAT: Praktikum
- Das Portal „EnableMe Deutschland“ der Stiftung MyHandicap bietet folgende Informationen: Praktikum mit Behinderung
- Informationen der Stiftung Pfenningparade: Praktikumsplätze für Menschen mit Behinderung
Probebeschäftigung/ Förderung für Probebeschäftigung
Die Kosten für eine befristete Probebeschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung können teilweise von der Agentur für Arbeit und/oder den Bundesländern übernommen werden.
- Informationen der Bundesagentur für Arbeit zum Thema Probebeschäftigung von Menschen mit Behinderungen
- Die Plattform REHADAT informiert in ihrem Portal “talentplus“ hier zum Thema Probebeschäftigung und zur Förderung für Probebeschäftigung.
- Informationen im Wiki „Durchblick“: Probebeschäftigung
Qualifizierung und Weiterbildung
Qualifizierung und Weiterbildung sind die grundlegenden Voraussetzungen für eine sichere Beschäftigung.
- Die Plattform REHADAT informiert in ihrem Portal “talentplus“ zum Thema Berufliche Qualifizierung
- Informationen der Bundesagentur für Arbeit: Menschen mit Behinderungen: Berufliche Weiterbildung
- Die Plattform behinderung.org informiert zum Thema Berufliche Weiterbildung für Behinderte
- Das Netzwerk agnes-at-work.de bietet auf seiner Website Informationen zu Barrierefreier Weiterbildung
Rechte und Pflichten
Um die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention zu gewährleisten, wurden in Deutschland verschiedene rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen.
- Im Bundesteilhabegesetz wird die Unterstützung für Menschen mit Behinderungen in verschiedenen Lebensbereichen, z. B. Arbeit und Ausbildung, geregelt.
- Die Plattform REHADAT informiert in ihrem Portal “talentplus“ zum Thema Rechte und Pflichten.
- Der Gesetzestext aus dem Neunten Buch des Sozialgesetzbuchs ist auf der Webseite des Bundesministeriums für Justiz zu finden: 164 Pflichten des Arbeitgebers und Rechte schwerbehinderter Menschen
Sehbehinderung/ Blindheit: Definitionen und Häufigkeit
Was unter Sehbehinderung und Blindheit zu verstehen ist, wird hier erläutert. Grundsätzlich wird abhängig vom Restsehvermögen zwischen sehbehindert, hochgradig sehbehindert und blind unterschieden.
- Ausführliche Informationen bietet der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.: Zahlen & Fakten
- Die Woche des Sehens veröffentlichte 2020 die Broschüre “Sehen und Sehverlust in Deutschland”.
- Der iBoB-Infobrief: Unterstützung für die erfolgreiche Interessenvertretung sehbeeinträchtigter Menschen informiert zum Thema Sehbehinderung.
- Video des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V.: Nicht sehend – nicht blind. Sehbehinderte Menschen im Beruf.
Stellenausschreibung (Benachteiligungsverbot)
Stellenausschreibungen müssen so formuliert sein, dass sie Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nicht diskriminieren (z. B. durch Fotos, Formulierungen, Platzierung). Bewerberinnen und Bewerber, die sich diskriminiert fühlen, können innerhalb von zwei Monaten Schadensersatzansprüche geltend machen, zudem gilt das Benachteiligungsverbot des Schwerbehindertenrechts nach § 164 SGB IX.
- Die Plattform REHADAT informiert in ihrem Portal „talentplus“ zum Thema Stellenausschreibung und Benachteiligungsverbot
- Auf der Webseite des Projekts „Inklupreneur“ der Hilfswerft gGmbH werden 9 Tipps für eine inklusive Stellenausschreibung angeboten.
- Informationen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen e. V.: Benachteiligungsverbot
- Die Unternehmensberatung myAbility bietet Informationen zu inklusivem Wording und Storytelling
Technische Hilfsmittel für blinde und sehbehinderte Menschen
Im Alltag und im Beruf verwenden Blinde und Sehbehinderte diverse mechanische und elektronische Hilfsmittel. So können z. B. visuelle Informationen vergrößert auf Bildschirmen gezeigt werden (elektronische Lupen, Bildschirmlesegerät), Textinformationen vorgelesen oder über Braille-Zeile ausgegeben werden.
- Informationen im Wiki „Durchblick“: Hilfsmittel
- Die Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs informiert über Hilfsmittel für blinde und sehbehinderte Menschen.
- Informationen des deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e. V.: Hilfsmittel
- Die Plattform REHADAT informiert in ihrem Portal “Hilfsmittel“ zum Thema Hilfsmittel für Menschen mit Blindheit und Sehbehinderung.
- Auf der Website der Selbsthilfevereinigung PRO RETINA finden sich Informationen zu Hilfsmitteln für blinde und sehbehinderte Menschen: Hilfsmittel
Unterstützte Beschäftigung
Die unterstützte Beschäftigung richtet sich an Jugendliche (z.B. Schulabgänger) und Erwachsene, die aufgrund einer Behinderung besondere Unterstützung zur Eingliederung in das Arbeitsleben benötigen. Ziel ist es, diese Menschen direkt im Betrieb mit Hilfe von Jobcoaching zu unterstützen, sodass sie einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachgehen können.
- Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen e.V. bietet folgende Informationen: Unterstützte Beschäftigung
- Informationen im Wiki „Durchblick“: Unterstützte Beschäftigung
- Die Plattform REHADAT informiert in ihrem Portal “talentplus“ zum Thema Unterstützte Beschäftigung
Urlaubsregelung für Schwerbehinderte
Beschäftigte mit anerkannter Schwerbehinderung haben Anspruch auf einen zusätzlichen bezahlten Urlaub, der in Abhängigkeit von der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit berechnet wird. Der Zusatzurlaub muss zusätzlich zum Grundurlaub gewährt werden, auch bei rückwirkender Feststellung der Schwerbehinderung.
- Die Plattform REHADAT informiert in ihrem Portal “talentplus“ zum Thema Zusatzurlaub
- Informationen im Wiki „Durchblick“: Zusatzurlaub